Jugendschutz

In enger Absprache mit dem Stadtjugendamt der Landeshauptstadt München ergreift die GG Bavaria die auf dieser Seite gelisteten Maßnahmen zur Gewährleistung des Jugendschutzes:

Erklärung hinsichtlich der Gewährleistung des Jugendschutzes auf der Veranstaltung “GG Bavaria” Gaming-Event in München am 17. und 18. Februar 2024 in der Motorworld in München (Am Ausbesserungswerk 8, 80939 München).

Der Veranstalter setzt folgende Maßnahmen zum Jugendmedienschutz um:

Zutritt zur Veranstaltung:

  • Kein Zutritt für Babys und Kleinkinder im Alter 0-3 Jahren, auch nicht in Begleitung Erwachsener.
  • Zutritt von Kindern im Alter von 4-11 Jahren nur in Begleitung Erwachsener.
  • Im Zweifel lässt sich der Veranstalter am Einlass zur Veranstaltung ein amtliches Ausweisdokument vorlegen.
  • An den Kassen bzw. am Einlass der Veranstaltung weist der Veranstalter durch einen gut sichtbaren Aushang auf das Mindestzutrittsalter hin.

USK

  • Der Veranstalter stattet am Eingang die Besucher gemäß ihrem per Lichtbildausweis / Foto-Krankenkassenkarte nachgewiesenem Alter mit nicht abnehmbaren Handgelenksbändchen analog zu den Farben der USK-Kennzeichen 6 / 12 / 16 / 18 aus, welche das Ordnungs- und Standpersonal bei den Alterskontrollen unterstützen.
  • Es werden nur Inhalte präsentiert, die eine Altersfreigabe der USK, bzw. FSK haben.
  • Sämtliche Stände und Bereiche bringen entsprechende USK-Kennzeichen an. An allen Spielstationen und Trailern werden USK-Kennzeichen deutlich sichtbar angebracht.
  • Inhalte mit USK 0 / 6 / 12 dürfen öffentlich präsentiert werden. Bei Inhalten mit USK 12 dürfen jüngere nur zuschauen, ab 12 selbst spielen.
  • Inhalte mit USK 16 / 18 oder ohne Kennzeichnung werden nur in geschlossenen Räumen oder anders blickgeschützt und kontrolliert der entsprechenden Altersgruppe gezeigt. Der Zutritt zu Bereichen mit USK 16 / 18 oder ohne Kennzeichnung wird jüngeren Personen nicht gewährt, auch nicht in Begleitung der Eltern, bzw. erwachsenen Personen. Hierauf achtet das Standpersonal, bzw. wird an den Zugängen zu geschlossenen Räumen entsprechend Ordnungspersonal postiert.
  • Das Elternprivileg nach JuSchG § 13 findet auf der Veranstaltung keine Anwendung: Auch Kindern und Jugendlichen, die sich in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person befinden, wird das Spielen vom Veranstalter / Standpersonal / Ordnungskräften nur gestattet, wenn die Programme für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet sind.

Bekanntmachung der Regelungen:

  • Der Veranstalter weist in seiner Werbung zur Veranstaltung deutlich auf die Regelungen zur Gewährleistung des Jugendschutzes hin.
  • Ebenso werden die Regelungen deutlich sichtbar im Eingangs- bzw. Kassenbereich zur Veranstaltung ausgestellt.

Jugendschutzbeauftragte Personen:

  • Simone Watzinger, mail@games-bavaria.com, 01578 80581102
  • Anja Krendlinger, mail@games-bavaria.com, 01578 0580889